Wozu eine Betriebsanweisung erstellen wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist?
Eine Betriebsanweisung ist immer eine Schutzmaßnahme, die aus der Gefährdungsbeurteilung resultiert!
1. Weil rechtliche Grundlagen wie z.B. die Gefahrstoff-
verordnung darauf verweisen.
2. Weil die Mitarbeiter in der Praxis keine Gefährdungs-
beurteilung lesen werden bzw. in einigen Fällen nicht
wissen wo diese im Betrieb zu finden ist.
3. Betriebsanweisungen werden immer unmittelbar an der
Gefahrenquelle und an einer Sammelstelle sichtbar
ausgehängt um diese allen Mitarbeitern zugänglich zu
machen.
Daher bieten wir Ihnen die Erstellung der Betriebsanweisung an. Die Betriebsanweisung muss immer "Anlagen- / Betriebsbezogen" sein. Die wichtigsten Betriebsanweisungen sind:
1. Gefahrstoffe
2. Maschinen
3. PSA
4. Biostoffe
5. Organisation